2011
1. Geltungsbereich/ Vertragsschluss
Aufträge werden ausschließlich auf
Grundlage nachfolgender Bedingung
ausgeführt. Abweichende Regelungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Preise
Die im Angebot des Auftragnehmers
genannten Preis gelten unter dem
Vorbehalt, das die der Angebotsabgabe
zugrunde gelegten Auftragsdaten
unverändert bleiben, längstens jedoch
4 Monate nach Eingang des Angebotes
beim Auftraggeber. Preise verstehen sich
in Euro
3. Zahlung
Die Zahlung hat 8 Tage nach Erhalt der
Rechung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen
in Höhe von 8% über den Basiszinssatz
zu zahlen.
Die Geltungsmachung weiteren Verzugs-
schadens wird hierdurch nicht
ausgeschlossen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich
innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung
der Ware den Preis zu zahlen.
Mit Ablauf der Frist kommt der
Auftraggeber in Verzug.
4. Lieferung/ Ausführung
Lieferung/ Ausführung der Beschriftung
Liefertermine sind nur gültig, wenn
sie vom Auftragnehmer schriftlich
bestätigt werden.
DerAuftragnehmer behält sich noch
eine Nachfrist von 14 Tagen zur
Auftragserfüllung vor.
Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen
5.Beanstandung/ Gewährleistung
Beantstandungen wegen magelhaften
oder unvollständigen Anbringen von
Schildern und Beschriftungen sind
spätestens 8 Tage nach Empfang zu
erheben.
Bei Selbstmontage von Schildern und
Beschriftungen wird für die Ausführung
kein Gewähr übernommen.
Ebenfalls erfolgt keine Reklamations-
anerkennung bei einem Schaden durch
Fremdeinwirkung.
Die Garantiezeit auf das Material
beträgt 3. Jahre.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung aller bis zum
Rechnungsdatum bestehenden
Forderungen des Auftragnehmer gegen
den Auftraggeber sein Eigentum.
7.Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatz-
ansprüche des Auftraggeber, gleich aus
welchen Rechtsgrund sind ausge-
schlossen. Der Auftraggeber haftet
alleine, wenn durch Ausführung seines
Auftrages Rechte Dritter insbesondere
Urheberrechte verletzt werden. Der
Auftraggeber hat den Auftragnehmer
von allen Ansprüchen Dritter wegen
einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen.
8.Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind,
wenn der Auftraggeber Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentliche rechtliches
Sondervermögen ist oder im Inland
keine allgemeinen Gerichtsstand hat,
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten
einschließlich Scheck-, Wechsel- und
Urkundenprozesse, der Sitz des
Auftragnehmers.
Auf das Vertragsverhältnis findet
deutsches Recht Anwendung.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder
mehrerer Bestimmungen wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt und werden durch
geltendem Recht ersetzt.
Gerichtsstand: Linz am Rhein
Steuernummer: 32/040/5770/2
Versichert?
www.ARAG.de