2011 1. Geltungsbereich/ Vertragsschluss Aufträge werden ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Bedingung ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 2. Preise Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preis gelten unter dem Vorbehalt, das die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 4 Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Preise verstehen sich in Euro 3. Zahlung Die Zahlung hat 8 Tage nach Erhalt der Rechung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über den Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltungsmachung weiteren Verzugs- schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis zu zahlen. Mit Ablauf der Frist kommt der Auftraggeber in Verzug. 4. Lieferung/ Ausführung Lieferung/ Ausführung der Beschriftung Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. DerAuftragnehmer  behält sich noch eine Nachfrist von 14 Tagen zur Auftragserfüllung vor. Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen 5.Beanstandung/ Gewährleistung Beantstandungen wegen magelhaften oder unvollständigen Anbringen von Schildern und Beschriftungen sind spätestens 8 Tage nach Empfang zu erheben. Bei Selbstmontage von Schildern und Beschriftungen wird für die Ausführung kein Gewähr übernommen. Ebenfalls erfolgt keine Reklamations- anerkennung bei einem Schaden durch Fremdeinwirkung. Die Garantiezeit auf das Material beträgt 3. Jahre. 6. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bis zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmer gegen den Auftraggeber sein Eigentum. 7.Haftung Schadens- und Aufwendungsersatz- ansprüche des Auftraggeber, gleich aus welchen Rechtsgrund sind ausge- schlossen. Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. 8.Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keine allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und werden durch geltendem Recht ersetzt. Gerichtsstand: Linz am Rhein Steuernummer: 32/040/5770/2 Versichert? www.ARAG.de